Jugendschutz

Natürlich gelten auch bei uns die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz.
Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen das Festival nicht besuchen. 16- und 17-jährige Jugendliche müssen das Festival um 24 Uhr verlassen. Für die 16- und 17-jährigen ist es möglich mit einer volljährigen Begleitperson und einem schriftlichen Nachweis der von den Eltern ausgefüllt ist länger wie 24 Uhr zu bleiben. Um eine Fälschung vorzubeugen muss eine Kopie des Ausweises des Sorgeberechtigten beigefügt werden. Das entsprechende Formular gibt’s hier zum Download.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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